Glasversicherung-Glasbruch-Glas-Notdienst-HannoverEin Glasbruch passiert schneller als Sie glauben

Haben Sie schon einmal von einer Glasversicherung gehört? Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit und der Schaden ist da. Ein schwerer Kochtopf aus Edelstahl fällt auf das schöne Cerankochfeld, es kommt zum Glasbruch. Welche Versicherung zahlt solche Schäden? Besteht eine Absicherung über die Hausratversicherung? Um diese Fragen zu klären befassen wir uns in diesem Artikel mit diesem wichtigen Thema.

Unterschiede bei Hausrat-, Wohngebäude- und Glasversicherung

Grundsätzlich sind Glasschäden nicht standardmäßig und pauschal durch eine Hausratversicherung versichert. Glücklicherweise ist jedoch genau festgelegt, welche Versicherung die verschiedenen Arten von Glasschäden abdeckt. Bei der Wohngebäude- und der Hausratversicherung wird regelmäßig nämlich nur Glas ersetzt, das in der Konsequenz von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt wird. Die Wohngebäudeversicherung schützt nur fest mit dem Gebäude verbundene Teile wie Fenster und Türen, bei der Hausratversicherung sind hingegen nur bewegliche Güter abgesichert.
Versicherungsrechtlich wird unterschieden in: Versicherte Sachen, gesondert versicherbare Sache und nicht versicherte Sachen. Dies gilt gleichwohl für versicherbare Kosten.

Was ist durch eine Glasversicherung (Glasbruchversicherung) versichert?

Bei einer Glasversicherung sind zunächst Glasschäden an der Gebäudeverglasung und der Mobiliarverglasung versichert (Fertig eingesetzte oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas). Darüber hinaus sind auch künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten oder Spiegel versichert.

Bei der Gebäudeverglasung sind versichert: Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Wänden, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glas- und Kunststoffscheiben von Terrassen, Veranden, Loggien und Wintergärten inklusive Dachverglasungen sowie Wetterschutzvorbauten, Lichtkuppeln (aus Glas oder Kunststoff), Glasbausteine und Profilbaugläser.

Bei der Mobiliarverglasung sind Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen sowie Elektro- und Gasgeräten versichert.

Schäden an Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien müssen oftmals über ein Zusatzmodul innerhalb einer Glasversicherung versichert werden.

Welche Schäden sind bei einer Glasversicherung nicht versichert?

Normalerweise sind bei einer Glasversicherung Schönheitsfehler und ähnliche leichte Beschädigungen der Glasoberfläche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Glasversicherung übernimmt nur Glasschäden, die einen Austausch oder eine fachmännische Reparatur erfordern. Nicht ersetzt werden beispielsweise Schäden durch Schrammen, Erblindungen, Kratzer, Absplitterungen und Trübungen des Glases. Auch Hohlgläser wie Lampen, Vasen und Trinkgefäße sind normalerweise nicht versichert. Das gilt auch für Brillen, Handydisplays, Photovoltaikanlagen (Hier gibt es spezielle Lösungen), Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind und Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays).

Gesondert versicherbar sind jedoch fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen sowie sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind. Fragen Sie dazu Ihre Versicherung.

Welche Kosten sind bei Glasbruch versichert?

Wenn es zu einem Glasbruch, also zu einem Versicherungsfall kommt, dann sind die damit verbundenen notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten versichert. Dazu gehören zum Beispiel das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen), das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten).

Es besteht die Möglichkeit auch weitere Kosten zu versichern. Versicherbar sind dann beispielsweise auch zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten), die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen, das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.), die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk sowie Schutz- und Alarmeinrichtungen.

Für wen lohnt sich eine Glasversicherung?

Vielen Menschen ist oftmals nicht bewusst, wie viel Glas sie im Haushalt haben. Gehen Sie doch einfach mal durch Ihr Haus oder durch Ihre Wohnung und überprüfen Sie, wie viel Glas bei Ihnen vorhanden ist. Haben Sie vielleicht einen Wintergarten aus Glas? Haben Sie Kinder die Ball spielen? Haben Sie hochwertige und wertvolle Duschkabinen oder Vitrinen aus Glas? Vielleicht haben Sie auch teure Glasfronten in Ihrem Haus? Überlegen Sie genau, was Sie ein entsprechender Schaden kosten würde. Im Regelfall sind Glasversicherungen relativ kostengünstig und objektiv sinnvoll.

Ich habe einen Fall von Glasbruch – wie kann die Glaserei Nolting in Hannover helfen?

Wir haben als erfahrene Glaserei in Hannover sehr viel Erfahrung mit Glasschäden. Wir bieten Ihnen einen entsprechenden 24h Notdienst sowie schnelle und freundliche Hilfe.

Was müssen Sie tun?

  1. Melden Sie den Schaden bitte unverzüglich Ihrer Versicherung. Sie erhalten dann eine Schadensnummer von Ihrem Versicherer. Bei einem Einbruch oder bei Vandalismus kontaktieren Sie auch die Polizei.
  2. Kontaktieren Sie die Experten der Glaserei Nolting per Telefon: 0511-86 36 01, E-Mail oder Fax: 0511- 879 00 61 und teilen Sie uns mit was passiert ist.
  3. Bitte übermitteln Sie uns auch die Schadensnummer und Ihren Versicherer. Für eine möglichst einfache, schnelle und komfortable Abwicklung werden wir Sie vielleicht auch bitten unsere Abtretungserklärung für die Versicherung auszufüllen. Das besprechen wir jedoch mit Ihnen. Wir wickeln den Schaden dann vollständig mit Ihrem Versicherer ab.
  4. Wenn Notverglasungen nötig sind, dann erledigen wir dies genauso zuverlässig und professionell wie eine spätere Neuverglasung. Sie können sich auf uns verlassen!

Ebenfalls erstellen wir auch gerne Angebote für Ihre Versicherung. Sprechen Sie uns darauf an.